FAQ
– IHRE FRAGEN, UNSERE ANTWORTEN –
häufig gestellte fragen
Allgemeine
Fragen
WORAN ERKENNE ICH EINEN SERIÖSEN HÄNDLER?
Ein seriöser Händler legt Ihnen die Rechtekette vom Ersterwerber über jede Wartungsverlängerung bis zum Verkauf an Sie lückenlos offen.
Software Broker liefert den gleichen Grad an Transparenz wie ihn der Ersterwerber selbst erlangt hat. Alle Lizenzverträge, Herstellerbestätigungen, die lizenzrechtliche Zusammenfassung der Erwerbsvorgänge, den Upgradepfad, die Rechtekette und vieles mehr.
Sie können sich vor dem endgültigen Kauf im Rahmen einer Websession von der Qualität und Rechtssicherheit unserer Lizenzen überzeugen.
WAS IST GEBRAUCHTE SOFTWARE?
Bei gebrauchter Software handelt es sich um Programme, deren Lizenz schon einmal eingesetzt wurde. Unternehmen, die Softwarelizenzen gekauft haben und zum Beispiel in ein Mietmodell wechseln, können Ihre Altlizenzen an Gebrauchthändler verkaufen.
Diese Händler können die so frei gewordenen Lizenzen dann an andere Unternehmen weiterveräußern. Der Vorteil beim Kauf von gebrauchter Software sind die deutlich geringeren Kosten gegenüber einem Neukauf. Es ist außerdem möglich ältere Softwareversionen zu erstehen, die vom Hersteller selbst nicht mehr verkauft werden.
VERLÄUFT DIE ABWICKLUNG HERSTELLERKONFORM?
Ja! Wir verkaufen ausschließlich Lizenzen mit lückenloser Rechtekette.
Bereits mit dem Angebot erhalten sie weitere Informationen bzw. Dokumente, die für einen Vertragsabschluss erforderlich sind. Nach erfolgtem Abschluss liefern wir Ihnen vom ursprünglichen Lizenzvertrag die zugehörigen Vertragsnummern über den Lizenzschlüssel, die Produktnutzungsrechte und die vollständige Dokumentation der Vorbesitzer bis hin zu allen Deinstallationserklärungen. Sie erhalten die lückenlose Dokumentation der Rechtekette und können Ihrem nächsten Lizenz-Audit entspannt entgegensehen.
Bei Bedarf liefern wir Ihnen gerne weitere Unterlagen, wie beispielsweise:
- Gutachten eines Rechtsexperten bezüglich der Nutzung von gebrauchter Software
- Zertifikat eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers
- Die Bestätigung einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für nicht vorhersehbare Risiken mit einer Deckungssumme von bis zu 10 Millionen Euro
- Weitere Informationen zum Handel gebrauchter Softwarelizenzen
WIE VIEL EINSPARUNGSPOTENZIAL BIETEN GEBRAUCHTE LIZENZEN?
Beim Kauf von Originalsoftware aus dem Zweitmarkt können 50–70% der Kosten eingespart werden.
HANDELT ES SICH BEI DEN LIZENZEN UM ORIGINALWARE?
Ja, wir handeln ausschließlich mit Originalware! Und garantieren unseren Kunden eine lückenlöse Rechtekette für alle bei uns erworbenen Produkte. Ein erfahrener Wirtschaftsprüfer prüft jeden Softwareverkauf akribisch. Dies gewährleistet eine gesetzeskonforme Abwicklung.
IST DER KAUF GEBRAUCHTER SOFTWARE IM VERGLEICH ZUM NEUKAUF IN IRGENDEINER WEISE NACHTEILIG?
Nein! Gebrauchte Software bietet Ihnen dieselbe Qualität wie Neuware, denn Software ist ein Produkt, das im Gegensatz zu vielen anderen Gebrauchsgütern keinem Verschleiß unterliegt.
Im Gegenteil: Etliche Software-Versionen, die in Unternehmen und Behörden noch im Einsatz sind, sind neu nicht mehr erhältlich.
Der Kauf gebrauchter Software stellt eine äußerst kostengünstige Alternative zum Kauf neuer Lizenzen dar – mit Einsparmöglichkeiten zwischen 50–70%.
IN WELCHEM ZEITRAUM WERDEN DIE LIZENZEN AN MICH GELIEFERT?
Der Großteil unserer Auslieferungen geschieht aus Lagervorrat. Sie erhalten die Lieferung generell innerhalb von 1–3 Arbeitstagen. Sie können den Termin auch gerne individuell mit unserem Vertriebsteam abstimmen.
Rechtliche
Fragen
IN WELCHEN LÄNDERN DARF GEBRAUCHTE SOFTWARE VERKAUFT WERDEN?
Das Verbreitungsrecht des Herstellers erschöpft sich in dem Moment, in dem die Software erstmals mit seiner Zustimmung innerhalb der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums in den Verkehr gebracht wurde.
Die Lizenzen dürfen dann gemäß der Produktnutzungsrechte international eingesetzt werden.
MUSS DER SOFTWARE-HERSTELLER DEM VERKAUF GEBRAUCHTER SOFTWARE ZUSTIMMEN?
Nein. Eine Zustimmung des jeweiligen Herstellers zum Verkauf gebrauchter Software-Lizenzen ist nicht erforderlich. Das Verbreitungsrecht des Herstellers erschöpft sich mit dem Erstverkauf seiner Software innerhalb der EU. Auch dies besagt das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) aus dem Jahr 2012. Der Bundesgerichtshof (BGH) beschloss im Dezember 2014 endgültig, dass für Software-Lizenzen der Erschöpfungsgrundsatz des Urhebergesetzes gilt.
WELCHE NACHWEISE SOLLTE ICH IM RAHMEN EINER AUDITIERUNG/LIZENZBILANZERSTELLUNG ERBRINGEN?
Alle von uns zur Verfügung gestellten Unterlagen einschließlich unserer kaufmännischen Dokumente. Dazu gehören: der Lieferschein, die Auftragsbestätigung, die Rechnung und der Kaufvertrag.
Außerdem sollten folgende Nachweise vorgelegt werden:
- Vertragsnummer des Volumenlizenzvertrages
- Anzahl der gekauften Lizenzen
- Vernichtungserklärung des Ersterwerbers/ der Zwischenerwerber
Mit Software Broker sind Sie auf der sicheren Seite – wir agieren vollständig transparent!
Sie erhalten eine lückenlose Dokumentation der Rechtekette, die weit über das geforderte Maß hinausgeht. Im Falle eines Audits stehen wir Ihnen gerne unterstützend zur Verfügung.
KAUFT UND VERKAUFT SOFTWARE BROKER AUCH VON/AN PRIVATPERSONEN?
Leider nein. Wir kaufen und verkaufen gebrauchte Software-Lizenzen ausschließlich aus gewerblicher Nutzung. Daher richtet sich das Angebot ausschließlich an gewerbetreibende Unternehmen, Verbände, Vereine, Behörden sowie an soziale und gesundheitliche Einrichtungen.
Microsoft
DÜRFEN SOFTWARELIZENZEN AUS VOLUMENLIZENZVERTRÄGEN EINZELN VERKAUFT WERDEN?
Im Dezember 2014 entschied der BGH, dass es erlaubt ist Volumenlizenzen aufzuspalten und zu veräußern, sofern der Ersterwerber eine entsprechende Anzahl von Kopien bei sich unbrauchbar macht.
Dies bedeutet beispielsweise:
Der Ersterwerber hat 1.000 Volumenlizenzen mit einem dauerhaften Nutzungsrecht erworben und setzt 500 Lizenzen davon dauerhaft nicht mehr ein. Er verkauft diese 500 Stück an einen Softwarehändler (z.B. Software Broker). Der wiederum darf diese nach Bedarf aufteilen, solange in Summe nicht mehr als 500 Lizenzen weiterveräußert werden. Gemäß dem oben genannten Urteil ist diese Aufspaltung erlaubt.
WAS IST IM LIEFERUMFANG MEINER VOLUMENLIZENZ ENTHALTEN?
Software Broker liefert den gleichen Grad an Transparenz wie ihn der Ersterwerber selbst erlangt hat! Den ursprünglichen Lizenzvertrag, die zugehörigen Vertragsnummern, den Lizenzschlüssel, die Produktnutzungsrechte und die vollständige Dokumentation der Vorbesitzer bis hin zu allen Deinstallationserklärungen, die lizenzrechtliche Zusammenfassung der Erwerbsvorgänge, den Upgradepfad und vieles mehr.
Auf Anfrage stellen wir Ihnen gerne ein Image der Software zum Download zur Verfügung.
WO KOMMEN DIE LIZENZEN HER?
Aus Volumenlizenzverträgen (bspw. Enterprise Agreements) der Microsoft Corporation, die initial mit Mittelständlern und Großkonzernen geschlossen wurden.
WELCHE KEYS WERDEN ZUR VERFÜGUNG GESTELLT?
Die Volumenlizenzschlüssel MAK/KMS aus den zugehörigen Volumenlizenzverträgen (aus dem sog. „commercial“ Sektor).
KANN ICH BEI GEBRAUCHTER SOFTWARE AUCH UPDATES DURCHFÜHREN?
Ja, hier gibt es keinen Unterschied zu neuer Software. Auch als Nacherwerber können Sie bei einer Update-berechtigten gebrauchten Software-Lizenz weiterhin Updates beim jeweiligen Hersteller durchführen.
WAS BEDEUTET IM ZUSAMMENHANG MIT GEBRAUCHTER SOFTWARE INNOVATIONSSICHERHEIT?
Microsoft bringt in der Regel im 3-Jahresturnus neue Softwareversionen auf den Markt. Beispielsweise können Sie bei uns die aktuellsten Softwarelizenzen wie Microsoft Office Professional Plus 2021 und die Core CAL Suite per User in aktuellster Version erwerben.
Oracle
GIBT ES UNTERSCHIEDE ZUM NEUKAUF?
Die Software ist identisch und da Software keiner Abnutzung unterliegt handelt es sich bei gebrauchter Software um ein neuwertiges Produkt. Es wird ausschließlich die Software (ohne Support) veräußert.
HANDELT ES SICH UM ORIGINALWARE?
WIE LANGE DARF ICH DIE SOFTWARE NUTZEN?
WO DARF DIE SOFTWARE EINGESETZT WERDEN? BESTEHT EIN WELTWEITES NUTZUNGSRECHT?
Verläuft die Abwicklung rechtskonform? Wird Oracle informiert?
Hat der Käufer nach Abschluss der Transaktion das Recht, Software oder Patches vom Verkäufer anzufordern ?
Nein, der Kunde erwirbt nur die Lizenz, wie sie zum Zeitpunkt des Verkaufs vorliegt. Für Updates und Patches ist ein gültiger Supportvertrag notwendig. Da es nicht zulässig ist, Lizenz & Support gemeinsam zu veräußern, darf auch keinerlei Supportleistung nach Abwicklung des Kaufs auf den Käufer übergehen, die Lizenz bleibt ab dem Verkauf in der selben Version.
Wie sieht dann der weitere Support aus?
Wie viel Einsparungspotenzial bietet gebrauchte Software?
Welche Dokumente werden bei der Transaktion bereitgestellt?
- Zusicherung des verkaufenden Kunden (dass er die Lizenzen nicht mehr nutzt)
- Von beiden Parteien unterzeichneter Verkaufsvertrag
- Lizenz-Dokumentation
- Alle Lizenzierungsverträge (Rahmenvertrag und aktueller Lizenzvertrag)
- CSI-Nummer
- Bestätigung über bestehenden laufenden Support (Rechnung)
- Verschiedene Zusatzvereinbarungen (kundenspezifische Dokumentation)
- Compliance Matrix (zeigt die angewandten Lizenzierungsregeln)
Hat der Käufer nach dem Erwerb der Lizenz einen Rechtsanspruch auf Zugang zu den Oracle-Portalen (edelivery, MOS), um auf Software, Patches und die Wissensdatenbank zuzugreifen und sie herunterzuladen? Falls nicht, welche Softwareversionen würde der Käufer erhalten und wie?
Nein, eine gebraucht erworbene Software behält den Stand bei, den sie bei Erwerb hatte, es darf keine keine weitere Software oder Patches in den Oracle Portalen heruntergeladen werden. Dem Käufer steht nach dem Erwerb die benötigten Software über ein gesichertes Archiv zum Download zur Verfügung.
Warum sollte man sich über einen Drittsupport Gedanken machen und in welcher Konstellation ergibt es Sinn?
Entscheidet sich ein Kunde beim Software Kauf für den deutlich günstigeren Beschaffungsweg des Zweitmarktes, ist dies aufgrund der Matching Support Level Vorschrift mit einem Oracle Vertrag kaum möglich. Der logische nächste Schritt ist daher, auch den Support durch einen Drittdienstleister zu beziehen. Im Gegensatz zum Hersteller bieten diese den Support älterer Versionsstände, gecustomizter Umgebungen, individuelle, proaktive Sicherheitskonzepte und dedizierte Ansprechpartner. Während Oracle Supportkosten jährlichen Preiserhöhungen unterliegen, ohne dass es zu einer Erweiterung des Serviceangebots kommt, belaufen sich die Einsparungen bei Drittsupportanbietern auf die Hälfte der bisherigen Kosten.